Schulvereinbarung

Schulvereinbarung1

gültig ab dem Schuljahr 2020/21

 

Präambel
An unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen können, denn das ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und Lehren.
Daher haben wir als Schulgemeinschaft, bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, verbindliche Grundsätze sowie darauf bezogene konkrete Regeln, um ein funktionierendes Schulleben zu gewährleisten. Jede/r, die/der in unserer Schule lernt und arbeitet, leistet ihren/seinen Beitrag zur gymnasialen Bildung sowie zu einer guten Lernatmosphäre und verpflichtet sich, das soziale Miteinander positiv zu gestalten und vereinbarte Regeln einzuhalten.

 

1. Rücksichtnahme, persönliche Freiheit und Respekt:
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen gerne in unsere Schule kommen können. Deshalb pflegen wir einen wertschätzenden Umgang miteinander. Unser Verhalten ist von Aufrichtigkeit, Zivilcourage, Humor und Freude geprägt. Wir verhalten uns rücksichtsvoll, gehen respektvoll und fair miteinander um und vermeiden jegliche Art von Diskriminierung. Wir wahren die persönliche Freiheit im Rahmen unserer demokratischen Grundordnung und von Schule als öffentlichem Raum.

Wir schützen Schwächere und helfen bei Konflikten.
Fragen und Kritik äußern wir sachlich und verhalten uns bei Gesprächen kooperativ.
Probleme sprechen wir offen an und suchen gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen, z.B. im Klassenrat.
Kleidung ist ein Ausdruck von Persönlichkeit. Wir verstehen es als Teil des Erziehungsauftrags von Schule, Fragen nach Angemessenheit von Kleidung miteinander zu diskutieren. Wir legen darauf Wert, dass wir uns in der Schule in einem öffentlichen und formellen Rahmen bewegen, der auch in der Kleiderwahl zum Ausdruck kommt.

 

2. Kultur des Lernens und Lehrens im Unterricht
Eine gute Lernatmosphäre gibt Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, erfolgreich lernen zu können. Hierzu trägt jeder/jede einzelne bei.

Im Unterricht konzentrieren wir uns auf das Unterrichtsgeschehen und halten uns an vereinbarte Gesprächs- und Verhaltensregeln. Weitere Regeln werden in den Klassen und Kursen besprochen und vereinbart.
Falls eine Lehrkraft nicht zum Unterricht erscheint, erkundigt sich die/der Klassensprecher/in nach einer Wartezeit von 5 Minuten im Sekretariat. Die Klasse verhält sich, auch wenn keine Lehrkraft anwesend ist, so, dass keine/r gefährdet und der übrige Unterricht nicht gestört wird.

 

3. Pausen, freie Zeiten und Aufenthaltsmöglichkeiten:
Pausen sind wichtig und dienen der Erholung im Schulalltag. Wir verhalten uns daher so, dass wir weder uns noch andere gefährden. Den Schülerinnen und Schülern stehen für Pausen im Gebäude Räume und auf dem Schulhof Bewegungsangebote zur Verfügung.

Der Aufenthaltsraum kann von allen Schülerinnen und Schülern benutzt werden, die vor 7.30 Uhr zur Schule kommen oder deren Unterricht erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, sowie nach der 6. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Aufenthaltsraum am Vormittag, während der Springstunden und auch in den Pausenzeiten nutzen. Die Mensa kann von allen Schülerinnen und Schülern außerhalb der großen Pausen und der Mittagspause als Aufenthaltsort genutzt werden. Ebenso können die Tische in den Hallen im Trakt B und C außerhalb der Pausen genutzt werden.
Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Raumwechsel.
In den großen Pausen darf von Schülerinnen und Schülern die Schülerbücherei und das SLZ sowie das Gebäude im Erdgeschoss in Halle B sowie im Gang zwischen Halle B und C genutzt werden. Die Halle C bleibt als Zugang zum Haus frei und ist in Pausen kein Aufenthaltsort.
Während der großen Pausen und der Mittagspause können Spielgeräte auf dem Pausenhof C genutzt bzw. ausgeliehen werden, die andere nicht gefährden. Lederbälle u.Ä. sind daher nicht zulässig.
Nur Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen während der Pausenzeiten oder in Springstunden das Schulgelände verlassen.
In einigen Räumen gelten gesonderte Verhaltensregeln (z.B. Mensa, SLZ, Fachräume, Sporthallen).

 

4. Eigentum, schulische Einrichtung sowie Schulgelände
Wir gestalten die Unterrichtsräume und das Schulgebäude so, dass wir gerne darin lernen und lehren. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit und gehen mit den schulischen Einrichtungsgegenständen und den Lehr- und Lernmaterialien pfleglich und gewissenhaft um. Wir bemühen uns um ein umweltbewusstes Verhalten.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft halten ihre Unterrichtsräume und Flure sowie die Einrichtungsgegenstände, die sie benutzen, in Ordnung und verhalten sich so, dass keine Beschädigungen und Verunreinigungen entstehen.
Fahrräder werden auf dem Abstellplatz an der Hans - Brückmann - Straße abgestellt, Mopeds und Motorräder auf dem Parkplatz am Eingang A.

 

5. Mediennutzung
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren private und schulische Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher durch ein schulinternes Konzept zur Medienerziehung frühzeitig informiert und sensibilisiert sowie mit Anwendungsprogrammen vertraut gemacht. Grundlage der Nutzung schulischer Geräte bildet die „Computer-Nutzungsordnung“ als Bestandteil dieser Schulvereinbarung. Das Dokument ist online auf der Schulhomepage abrufbar und zur Kenntnis zu nehmen. Die Nutzung von privaten digitalen Medien während der Schulzeit, vor allem von Smartphones, ist so gestaltet, dass zum einen dem Bedürfnis vieler Schülerinnen und Schüler nach Formen digitaler Interaktion Rechnung getragen wird und zum anderen die Schule als Ort des Lernens und des direkten Gesprächs gewahrt bleibt.

Digitale Medien (z.B Handys und Tablets) sind ausschließlich auf dem Schulhof, im Aufenthaltsraum, in der Mensa sowie an den in Halle B und C aufgestellten Sitzmöglichkeiten erlaubt. In der Mensa dürfen digitale Medien aber nicht während der Pausenzeiten und auch nicht während der Essenszeit in der Mittagspause von 13 bis 14 Uhr genutzt werden. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen private Tablets und Laptops grundsätzlich im Unterricht zu Lernzwecken benutzen (vgl. „Mediennutzungsordnung Oberstufenunterricht“).
Im Schulgebäude, außer an den Sitzmöglichkeiten in Halle B und C, sind digitale Medien nur dann erlaubt, wenn eine Lehrkraft dies ausdrücklich gestattet. Digitale Medien, die ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft in den Unterrichtsräumen, auf den Gängen der Schule sowie in den Treppenhäusern und Hallen genutzt werden, werden von den Lehrkräften sichergestellt und zur Abholung bei der Schulleitung im Sekretariat hinterlegt.
Sie können nach der Unterrichtszeit am gleichen Tag bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall: nach einer von der Schulleitung festgelegten Frist von maximal zwei Nächten; jeder Zeit mit den Erziehungsberechtigten. Dabei wird das Handy nicht über das Wochenende oder über die Ferien einbehalten.
Zusätzlich werden disziplinarische Maßnahmen geprüft.

 

Düren, den 7. 10. 2020

 

1 Beschlossene Fassung Schulko 10. 05. 2017, aktualisiert in Punkt 3, Beschluss SchuKo 11. 10. 2018, zuletzt geändert gem. Beschluss der SchuKo vom 07. 10. 2020 in Punkt 5

 

Schulvereinbarung als pdf (inklusive Abschnitt für die Unterzeichnung)

Computer-Nutzungsordnung