Regelungen zum Aufenthalt in der Mensa

Gemäß dem Beschluss der Schulkonferenz vom 20. März 2018:

  • Die Mensa dient in erster Linie als Ort, an dem Schülerinnen und Schüler ungestört zu Mittag essen können (Mittagspause: 13:05 bis 14:00 Uhr).
  • Darüber hinaus ist die Mensa Aufenthalts- und Arbeitsraum für Schülerinnen und Schüler während ihrer Freistunden.
  • In den großen Pausen ist der Aufenthalt in der Mensa aus Sicherheits- und Hygienegründen untersagt. Es gilt jedoch folgende Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in diesen Pausen in der Mensa aufhalten, während sie etwas am Kiosk kaufen oder während sie am Kiosk gekaufte Lebensmittel verzehren (siehe oben).