3. Kooperation und Kommunikation

Gymnasium am Wirteltor, Düren
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3.1 Arbeit der Mitwirkungsorgane
3.2 Die Beratung der Eltern und SchülerInnen
3.2.1 Information und Beratung beim Übergang auf das Gymnasium
3.2.2 Schullaufbahnberatung
3.2.3 Berufs- und Studienberatung
3.2.4 Erziehungs- und Konfliktberatung
3.3 Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen
3.4 Die Ausbildung der ReferendarInnen



3.1 Arbeit der Mitwirkungsorgane

Selbstverständlich werden die im Schulmitwirkungsgesetz festgelegten Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten an der Schule umgesetzt und gefördert. Daneben werden weitere Formen der Zusammenarbeit der verschiedenen am Schulleben beteiligten Gruppen praktiziert, von denen einige hier näher darzustellen sind.


Mitwirkung der LehrerInnen an der Schulleitung

Seit über 20 Jahren ist Schulleitung am Gymnasium am Wirteltor durch vielfältige Beratungs- und Anhörungsstrukturen geprägt, die die Stellung des Schulleiters, seine Kompetenz und Verantwortlichkeit nicht schmälern, seine Entscheidungsbasis aber verbreitern und Mitverantwortlichkeit im Kollegium vergrößern sollen. Zu nennen sind dabei folgende Runden, die sich in der Regel wöchentlich eine Stunde zusammensetzen und über die jeweiligen KoordinatorInnen oder direkt durch die Teilnahme des Schulleiters in der "Schulleitungsrunde", die ebenfalls wöchentlich 2 Stunden stattfindet, vertreten sind:

Unterstufenteam mit Unterstufenkoordinatorin,

Mittelstufenteam mit Mittelstufenkoordinator,

Beratungslehrerteam der Oberstufe mit Oberstufenkoordinator,

Beratungsgruppe zum musischen Bereich,

Runde der Sammlungsleiter der Naturwissenschaften,

Koordinationsrunde zum Fach Sport.

Weiterhin gibt es Gruppen, die mit bestimmten Aufgaben betraut sind und diese – weitgehend eigenverantwortlich – über längere Zeit wahrnehmen; beispielhaft ist hier das Team zu nennen, das die berufs- und studienbezogene Beratung der SchülerInnen sowie die äußere Gestaltung der Berufsorientierungswoche der Jahrgangsstufe 12 plant und begleitet.

Neben diesen institutionalisierten Teams werden – oft aus der Arbeit an Arbeitstagen und in Konferenzen hervorgegangen – häufig Arbeitskreise gebildet, die Vorschläge für die Schulleitung sowie Beratungs- und Beschlussvorlagen für die Mitwirkungsorgane erstellen. Eine stärkere Beteiligung der Eltern, SchülerInnen ist hier sicherlich in Zukunft wünschenswert.

SV-Arbeit

Die SchülerInnenvertretung (SV) an unserer Schule ist zentraler Bestandteil der Demokratie-erziehung in der Schule und der Gestaltung des Schullebens durch die SchülerInnen. Schulleitung und Kollegium fördern daher die SV-Arbeit durch Beratung, Bereitstellung von Räumen und Stunden sowie praktische Hilfestellungen. Um die ständige Versammlungs-möglichkeit des SV-Teams zu ermöglichen und auch um an festem Ort für SchülerInnen zu festgelegten Zeiten erreichbar zu sein, ist ein SV-Raum reserviert.

Die Basis der SV stellen alle SchülerInnen des GAW dar. Das Engagement der SchülerInnen wird durch den Schülerrat koordiniert. Mitglieder des Schülerrates sind die von den Klassen oder Jahrgangsstufen zu Anfang des Schuljahres gewählten KlassensprecherInnen oder JahrgangsstufenvertreterInnen. Der Schülerrat trifft sich ca. alle 14 Tage, um Probleme, Ideen und Anregungen der SchülerInnen zu beraten sowie Lösungsmöglichkeiten zu entwerfen. Im Anschluss an jede Sitzung berichten alle Vertreter in ihren Klassen über die wesentlichen Diskussionspunkte und erfragen bei strittigen Punkten die Meinung ihrer Klasse. Diese wird dann auf der nächsten Sitzung eingebracht. Alle SchülerInnen werden so immer wieder aufgefordert, sich um die Gestaltung der Schule Gedanken zu machen, und bleiben stets über die aktuell diskutierten Punkte informiert.

Parallel zu den Sitzungen des Schülerrates beschäftigen sich die SchülerInnen in Arbeitsgruppen mit jenen Anliegen, die einer längerfristigen Planung und Beratung bedürfen. Natürlich funktioniert dieses System nur dann, wenn die SchülerInnen erkennen, dass ihre Wünsche auch bei Lehrerschaft und Schulleitung Gehör finden. Zu diesem Zweck finden in regelmäßigen Abständen Treffen zwischen den SV-VertreterInnen, deren VerbindungslehrerInnen und der Schulleitung statt. Auf diesen Treffen werden die Anliegen der SchülerInnen vorgetragen und auf ihre Umsetzbarkeit hin besprochen. Dabei ist einer der wichtigsten Lernprozesse für die SchülerInnen zu erkennen, dass Demokratie auch bedeutet Ziele realistisch zu formulieren, langfristig anzustreben und Kompromisse zu schließen. Sie lernen, dass Demokratie eben nicht die schnelle Entscheidung weniger, sondern ein allmählicher Willensbildungsprozess vieler ist. Wer einmal erfahren hat, wie viele Bedürfnisse und Meinungen bei einer Entscheidung berücksichtigt werden wollen und können, der ist gegen die Versuchungen autoritärer Schnellschüsse stärker gefeit als jemand, der nur Entscheidungen von oben nach unten durchgereicht bekommen hat.

Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass auch an einer so großen Schule wie dem GAW eine zunehmende Anzahl von SchülerInnen an der Gestaltung von Schule im demokratischen Diskurs beteiligt werden kann.


Elternmitarbeit

Neben der institutionalisierten Mitarbeit der Eltern in der Klassenpflegschaft, Schulpfleg-schaft, Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen ist die Mithilfe der Eltern in vielen Bereichen der Schule erwünscht. Eigene Ideen können dabei jederzeit eingebracht werden.

Geplant ist die Mitarbeit der Eltern bei der Organisation des Schülerkiosks. Hier sollen die verantwortlichen SchülerInnen von den Eltern sowohl bei der Sauberhaltung des Kiosks als auch beim Einkauf der Verkaufsprodukte unterstützt werden.

Um die Nutzung der Computerarbeitsplätze mit kostenlosem Internetanschluss für die SchülerInnen auch am Nachmittag zu ermöglichen, soll ein Aufsichtsplan erstellt werden, entsprechend dem Eltern die Aufsicht in den Computerräumen am Nachmittag sicherstellen können.

Diese Projekte sind nur Beispiele für die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern in der Schule.


3.2 Die Beratung der Eltern und SchülerInnen

3.2.1 Information und Beratung beim Übergang auf das Gymnasium


SchülerInnen sowie ihre Eltern erhalten an ihren Grundschulen ausführliche Informationen und Beratung hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulform. Daher gehen wir davon aus, dass unsere Informationsveranstaltungen überwiegend von Grundschulkindern mit gymnasialer Eignung besucht werden. Die Informationsveranstaltungen legen daher den Schwerpunkt auf eine Vorstellung der schulspezifischen Unterrichts- und Bildungsarbeit am GAW. Sie finden an zwei Samstagen im November und Dezember sowie einem Freitagnachmittag im Januar statt.

Der Schulleiter informiert die Eltern gemeinsam mit der Unterstufenkoordinatorin und dem Koordinator für die Bilingualität über alle Besonderheiten des GAW. Während dieser Zeit werden die Kinder in Gruppen zusammengefasst und von LehrerInnen sowie mehreren Paten durch das Schulgebäude geführt. Sie stehen auch für alle Fragen zur Verfügung. Unterschied-liche Fachbereiche werden von den jeweiligen FachkollegInnen in den entsprechenden Räumen altersgerecht vorgestellt.

Bei einer abschließenden gemeinsamen Führung von Eltern und Kindern durch das Gebäude stehen der Schulleiter und die FachlehrerInnen für weitergehende Fragen zur Verfügung. Hierbei soll den Besuchern Gelegenheit gegeben werden, sich gezielt über spezielle Einrichtungen zu informieren.


3.2.2 Schullaufbahnberatung

Ziel und Absicht von Beratung ist es, Entscheidungshilfe zu geben und dadurch Fehlentwick-lungen zu vermeiden; dadurch soll eine möglichst störungsfreie und erfolgreiche Schullauf-bahn gewährleistet werden. Daher erfolgen Information und Beratung für SchülerInnen und Eltern überall dort, wo Entscheidungen gefällt werden:

in der Klasse 6 vor der Wahl der zweiten Fremdsprache (Französisch/Latein),

in der Klasse 8 vor der Entscheidung im Differenzierungsbereich,

in der Klasse 10 vor dem Eintritt in die Oberstufe; hier erfolgen auch spezielle Informa tionen für SchülerInnen von Haupt- und Realschulen,

in der Jahrgangsstufe 11 vor der Wahl der Leistungsfächer; hier wird auch über Bedingungen und Verfahren der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 informiert,

in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zu Bedingungen des Abiturs und Ablauf der Prüfungen,

in den Klassen 9 und 10 erfolgt eine intensive Beratung über mögliche Schulabschlüsse und über Übergangsmöglichkeiten auf andere Schulformen.

Darüber hinaus beabsichtigt die SV in den kommenden Jahren dann, wenn Wahlentschei-dungen anstehen, interessierten SchülerInnen an einem Nachmittag die Möglichkeit zu bieten sich von erfahrenen SchülerInnen höherer Jahrgangsstufen beraten zu lassen.

Unterrichtsbegleitend sind alle LehrerInnen bemüht, bei Lern- und Arbeits- sowie bei Verhaltens- und Erziehungsproblemen den SchülerInnen und Eltern beratend zur Seite zu stehen und ihnen, wenn erforderlich, auch Alternativen zur gymnasialen Laufbahn aufzu-zeigen.

Dies erfolgt in engem Kontakt zu anderen Schulen, dem Arbeitsamt (hier ist vor allen Dingen das Berufsinformationszentrum zu nennen) und den verschiedenen Beratungsstellen.


3.2.3 Berufs- und Studienberatung

Das zentrale Ziel des Gymnasiums, die Vermittlung der allgemeinen Hochschulreife, lässt eine umfassende Berufsorientierung auf den ersten Blick als überflüssig erscheinen. Doch auch aus dieser Perspektive ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend eine Berufsorientierung notwendig geworden: Wahlmöglichkeiten für SchülerInnen haben sich erweitert, Risiken führen zu Unsicherheiten, "Fehl"-Entscheidungen werden sowohl in gesellschaftlicher als auch in individueller Perspektive stärker als problematisch eingestuft. Unsere Schule hat sehr früh auf diese Entwicklungen reagiert und ein Konzept der Berufsorientierung in der Oberstufe geschaffen, das viele Schulen inzwischen übernommen haben:

Information über Berufswahl im Allgemeinen und über die Berufsfelder im Besonderen in der Jahrgangsstufe 11 durch die BerufsberaterInnen des Arbeitsamts,

Berufsorientierungswoche in der Jahrgangsstufe 12,

Besuchs- und Informationstage zum Studium an der Fachhochschule (hier: Aachen) und an der Universität (hier: Köln).

Die Erfassung der Zahlen der AbgängerInnen in der Mittelstufe und Erfahrungen der Oberstufenkonferenzen, besonders in der Jahrgangsstufe 11, zeigen aber: Nur ungefähr 2/3 der in das Gymnasium Eingeschulten machen hier das Abitur. Auch nach den Abgängen in der Erprobungsstufe gibt es viele bei uns verbleibende SchülerInnen, die nicht bis zum Abitur gehen bzw. kommen. Auch oder gerade für diese SchülerInnen ist eine Berufsorientierung dringend nötig.

Relativ frühzeitig hatten wir reagiert und ein Modellkonzept für die Mittelstufe (mit Unterstützung der Robert-Bosch-Stiftung) entwickelt: 1 Woche praktisches, handwerkliches Arbeiten mit Projektcharakter im Berufsförderungszentrum. Das Auslaufen der finanziellen Förderung hat leider zum Ende dieses Modells geführt.

Um diese SchülerInnengruppe(n) wieder angemessen zu berücksichtigen und damit die schulische Beratung im Hinblick auf Berufs- und Schullaufbahnwahl zu optimieren, wäre zu erwägen, zusätzlich zu den schon bestehenden Maßnahmen ein zweiwöchiges SchülerInnen-betriebspraktikum, wie im Erlass vorgegeben, in der Jahrgangsstufe 10 einzuführen. Zur Vorbereitung fänden Eltern- und SchülerInnenberatungen in der Jahrgangsstufe 9 durch die BerufsberaterInnen des Arbeitsamtes statt. Zur Vorbereitung gehörte auch die Behandlung von Bewerbung und Lebenslauf im Deutschunterricht und im weiteren Sinne die Behandlung des Themas "Soziale Frage – Industrialisierung im 19. Jh." im Geschichtsunterricht. Die Nachbereitung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekte übernähme der Politikunterricht. Darrber hinausgehende Fragen würden von den KlassenlehrerInnen aufgearbeitet.

Im Hinblick auf Wirkung und Erfolg eines solchen SchülerInnenbetriebspraktikums lassen sich in der Mittelstufe grob drei SchülerInnengruppen unterscheiden:

Die Gruppe der SchülerInnen, die beabsichtigen das Gymnasium nach der Klasse 10 zu verlassen. Für diese Gruppe versteht sich das Praktikum von selbst.

Die Gruppe der SchülerInnen, die relativ gedankenlos, mangels Alternative oder um den Elternwunsch zu erfüllen in die Oberstufe gehen wollen, ohne die Leistungsfähigkeit zu besitzen. Diese SchülerInnen können für ein Nachdenken über eine Berufswahl-/Schulwahlalternative gewonnen werden.

Die "klassischen GymnasiastInnen". Sie lernen die Arbeitswelt kennen, sehen Alternativen zum Studium und festigen ihren Abiturwunsch.

Bei aller Optimierung der Beratung werden Unsicherheiten und "Fehl"-Entscheidungen bleiben. Wie bisher werden wir diesen SchülerInnen durch die persönliche Beratung, durch Aufzeigen von individuell sinnvollen Alternativen und durch die Motivierung, auch mit dem Berufsberater des Arbeitsamtes persönlichen Kontakt aufzunehmen, helfen.


3.2.4 Erziehungs- und Konfliktberatung

An unserer Schule gibt es zwei ausgebildete BeraterInnen, an die man sich bei Erziehungsproblemen oder in Konfliktfällen wenden kann.

Beratung bedeutet hier soviel wie Anleitung zur Verbesserung einer Situation, in die jemand geraten ist und die ihn in seiner Persönlichkeitsentwicklung und beim Lernen behindert.

Typische Fälle, die in diesem Zusammenhang immer wieder vorgetragen werden, sind:

Lernprobleme in der Klasse oder im Elternhaus,

Abgrenzungsfragen im Verhältnis zu den Eltern,

unterschiedliche Ansichten zur Berufsfindung zwischen Eltern und SchülerInnen,

Probleme im Umgang mit Nahrung, mit Rauschmitteln.

Vielleicht wird durch diese kleine Übersicht deutlich, dass die Beratungsgespräche mit den BeratungslehrerInnen den Sinn haben, die vorhandenen Probleme deutlicher herauszustellen und sie einer Lösung näher zu bringen.

Dass in diesem Zusammenhang Schweigepflicht garantiert ist, versteht sich von selbst. Beratungsgespräche in diesem Rahmen haben nur dann einen Sinn, wenn sie auf der Basis der Freiwilligkeit und des Vertrauens geführt werden: Die Schülerin oder der Schüler wendet sich selbst – gegebenenfalls auf Hinweis hin – an eine Beratungslehrerin/einen Beratungslehrer. Die Gespräche finden meist separat statt. Mitteilung an andere darf nur in Absprache mit der oder dem Ratsuchenden erfolgen.

Niemand muss Sorge haben, dass in diesem Zusammenhang von den RatgeberInnen "herumtherapiert" wird; diese erkennen im Gespräch, welche Aufgaben im Rahmen des Erziehungsauftrages der Schule zu bewältigen sind und welche nicht. Therapie ist zunächst und vor allem Sache der psychologischen Beratungsstellen in der Stadt und im Kreis, mit denen wir gut zusammenarbeiten und an die wir Ratsuchende weiterleiten. Der Kontakt zu den psychologisch ausgebildeten BeraterInnen ist gut; vielen SchülerInnen konnte dort – manchmal zusammen mit ihren Eltern – geholfen werden.

Grundgedanke der Beratung ist in der Regel "Hilfe zur Selbsthilfe"; diese setzt eine Zusammenarbeit fort, die im Alltag der Schule meist im Hintergrund stattfindet, aber maßgeblich für den Erfolg von Schule ist.


Konfliktbewältigung und Gewaltprävention

Streitschlichtung, Konfliktbewältigung und Gewaltprävention gehören mit zu den Aufgaben, die der Schule durch die Landesverfassung aufgetragen sind.

Wir haben daher ein Mediationsprojekt beschlossen, in dem SchülerInnen als Konflikt-schlichter tätig werden. Die Mediation ist gedacht als eine alternative bzw. ergänzende Form zur Streitschlichtung durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin. Sie hat allerdings dort ihre Grenzen, wo der Streit bzw. die Anwendung von Gewalt so weit eskaliert ist, dass disziplinarisch reagiert werden muss. Wir sind davon überzeugt, dass die MediatorInnen, SchülerInnen der Jahrgangsstufe 11, durch die Einübung dieses Verfahrens einen Zugewinn an sozialer und emotionaler Kompetenz erlangen. Die streitenden SchülerInnen sollen dabei lernen, dass ein Streit nicht unbedingt Gewinner und Verlierer hervorrufen muss, sondern frei von Niederlagen sein kann und dass somit keine negativen Emotionen zurückbleiben müssen. Durch die Klärung des eigentlichen Konfliktthemas und durch das Einbringen eigener Ideen zur Konfliktbewältigung finden die Beteiligten eine Lösung, die dann auch eingehalten werden muss.

Durch die Lösung von Konflikten in einem frühen Stadium erhoffen wir uns eine Vermeidung von Eskalation und damit eine Gewaltprävention. Grundsätzlich erwarten wir langfristig, durch die Mediation zur Entwicklung einer positiven Streitkultur beitragen zu können.


3.3 Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen

Seit einer Reihe von Jahren ist es ein besonderes Anliegen unserer Schule, durch intensive Zusammenarbeit mit den Grundschulen den Übergang der Grundschulkinder zum Gymnasium zu erleichtern.

Diese Zusammenarbeit findet auf verschiedene Weise statt:

KollegInnen des GAW nehmen an dem Arbeitskreis "Grundschule – weiterführende Schulen" teil, der sich aus LehrerInnen verschiedener Schulformen (Grund-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium) des Kreises Düren zusammensetzt und zweimal im Jahr tagt. Thema dieses Arbeitskreises ist die Übergangsproblematik beim Wechsel der GrundschülerInnen zu weiterführenden Schulen. Die Mitglieder des Arbeitskreises versuchen durch Information, Erfahrungsaustausch und Diskussion die Arbeitsweise der jeweils anderen Schulform besser kennen zu lernen, um durch eine gezielte Vorbereitung in der Grundschule die SchülerInnen auf die weiterführende Schule vorzubereiten und umgekehrt am Gymnasium mehr Verständnis für die Arbeitsweise der Grundschulkinder zu entwickeln und sich so besonders während der Erprobungsstufe im Unterrichtsstil an den der Grundschule stärker anpassen zu können.

Intensiviert wird dieser Austausch durch gegenseitige Hospitationen. Sobald am Ende des Schuljahres die KlassenlehrerInnen der neuen fünften Klassen feststehen, erhalten sie Gelegenheit, während eines Unterrichtstages an einer Grundschule zu hospitieren. Dafür sollte eine Grundschule ausgewählt werden, von der Grundschulkinder der neuen Klasse kommen. Umgekehrt bieten die LehrerInnen unserer Schule interessierten KollegInnen der Grundschule die Möglichkeit, in ihren Unterrichtsstunden zu hospitieren. Diese gegenseitigen Unterrichtsbesuche sollten verstärkt werden, um möglichst allen in der Erprobungsstufe Unterrichtenden die Gelegenheit der Hospitation zu bieten.

Über die Kontakte durch Hospitation und Arbeitskreis hinaus haben die Grundschul-lehrerInnen die Möglichkeit an den Erprobungsstufenkonferenzen teilzunehmen, zu denen sie eingeladen werden. Sie sollen ihre Beobachtungen über SchülerInnen aus der Grundschulzeit bei den Beratungen mit einbringen, damit eine möglichst genaue Beurteilung der Entwicklung der SchülerInnen erreicht werden kann.


3.4 Die Ausbildung der ReferendarInnen

Die neue Ausbildungsordnung für ReferendarInnen gibt der Schule mehr noch als bisher die Mitverantwortung an der Ausbildung der zukünftigen LehrerInnen. Ab dem zweiten Halbjahr übernehmen die ReferendarInnen, unterstützt durch die FachlehrerInnen der Schule, selbstständigen Unterricht. Ein von der Schule erstelltes sogenanntes Begleitprogramm soll den ReferendarInnen Kenntnisse über die Schule vermitteln und sie auf den selbständigen Unterricht vorbereiten.

Darüber hinaus ist es an unserer Schule selbstverständlich, dass die jungen KollegInnen möglichst schnell ins Kollegium integriert werden, sich im Hause wohl fühlen und auch an allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen des Kollegiums teilnehmen. Nur wenn die Ausbildung vom ganzen Kollegium mitgetragen wird, können die Ziele der neuen OVP erreicht werden. Verantwortlich für die gesamte schulische Ausbildung der ReferendarInnen ist der Schulleiter in Zusammenarbeit mit den AusbildungskoordinatorInnen, die den jeweiligen Referendarsjahrgang betreuen.