Wahl der Elternvertreter für die FachkonferenzenKurzinfo zu den Fachkonferenzen Für alle unterrichteten Fächer gibt es eigene Fachkonferenzen, somit im vergangenen Schuljahr 2008/2009 am GAW insgesamt 20 verschiedene. Zur jeweiligen Fachkonferenz zählen alle dieses Fach unterrichtenden Lehrer, sowie Schülervertreter und max. 3 Elternvertreter. Die Fachkonferenzen für die Hauptfächer sind entsprechend groß (über 20 Fachlehrer), Fächer wie z.B. Erziehungswissenschaften, bestehen aus einigen wenigen Mitgliedern. Sowohl die Schüler als auch die Eltern haben beratende Funktion. In den Fachkonferenzen werden alle für das Fach relevanten Entscheidungen getroffen, z.B. schulspezifische Ausgestaltung der Lehrpläne, zu verwendendes Lehrmaterial, mögliche AGs oder Zusatzprüfungen, usw.. Melden sich je Fach mehr interessierte Eltern als an den Fachkonferenzen teilnehmen können (immer bei etliche Fächern der Fall), so muss die Schulpflegschaft per Wahl bestimmen, wer als Elternvertreter fungieren soll. Wahlprozedere Da die Wahl von jeweils bis zu drei Elternvertretern für 20 Fachkonferenzen bei einer Schulpflegschaftssitzung zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde (bis vor einigen Jahren war dies üblich), wurde in den vergangenen Jahren eine Vorgehensweise erprobt, das Wahlprozedere zu verkürzen. In der 3. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres 2008/2009 am 17.06.2009, wurde folgender Vorgehensweise einstimmig zugestimmt: 1. Im Rahmen der Klassen- und Kurspflegschaftstreffen können sich alle an einer Mitwirkung in den Fachkonferenzen interessierten Eltern in eine Liste eintragen, möglichst mit zusätzlichen Angaben zur Zahl der Geschwisterkinder und deren Klassenstufe. 2. Die bisherigen Schulpflegschaftsvertreter erstellen aus diesen Listen einen Gesamt-Wahlvorschlag für die erste Schulpflegschaftssitzung des jeweiligen Jahres nach folgenden Kriterien (sofern entsprechende Interessenten zur Wahl stehen): - je ein Vertreter für die Unter-, Mittel- und Oberstufe - darunter möglichst Vertreter von bilingualen und nichtbilingualen Klassen und - sowohl Frauen als auch Männer. 3. Dieser Wahlvorschlag wird auf der Schulpflegschaftssitzung vorgestellt und erläutert und ggf. ergänzt, zum Beispiel, wenn sich bislang für ein Fach niemand gemeldet hat und jemand unter den Anwesenden seine Mitarbeit anbietet. Dieser Gesamt-Wahlvorschlag wird dann zur Wahl gestellt. Wahlergebnis Die Namen der gewählten Vertreter werden auf der Homepage der Schule (ohne Kontaktdaten – nur namentlich) veröffentlicht. Da auf diese Weise klar ist, wer die Eltern in den Fachkonferenzen vertritt, werden keine Absagen an die nicht gewählten Vertreter versendet. Alle Eltern, die ihr Interesse an der Mitwirkung in den Fachkonferenzen bekundet haben, werden somit gebeten, sich über die Homepage über den Wahlausgang zu informieren. Die gewählte Vertreter werden zu allen Fachkonferenzen des Jahres eingeladen (Postweg - incl. Tagesordnung und ggf. weiterem Infomaterial). D.h. die ersten Fachkonferenzen finden erst nach der ersten Schulpflegschaftssitzung statt. |